Aktuelles
Gerichtliches Abstammungsgutachten
- Details
- Geschrieben von: Rechtsanwältin Dr. Annette Wittmütz
Bundesgerichtshof: Ein gerichtliches Abstammungsgutachten zur Feststellung der Vaterschaft kann auch dann verwertet werden, wenn es nicht hätte eingeholt werden dürfen
Mit Urteil vom 12. Januar 2005 hatte der Bundesgerichtshof unter dem Az. XII ZR 227/03 entschieden, dass eine heimlich eingeholte DNA-Analyse im Vaterschaftsanfechtungsverfahren nicht verwertet werden darf. Nun entschied der für Familiensachen zuständige 12. Senat in einem noch nicht veröffentlichten Urteil vom 1. März 2006 allerdings, dass das Ergebnis einer gerichtlichen Beweisaufnahme, dessen Anordnung auf einem heimlich vorgenommenen Test beruht, nicht schon deshalb unverwertbar sei, weil der Beweis nach der jetzigen Rechtsprechung nicht hätte erhoben werden dürfen. Ein solches übergreifendes - in der Zivilprozessordnung nicht vorgesehenes - Verwertungsverbot komme allenfalls dann in Betracht, wenn die Einholung oder Verwertung des gerichtlichen Gutachtens einen erneuten Eingriff in die Grundrechte des Kindes bedeute.
Ausschluss des Versorgungsausgleichs
- Details
- Geschrieben von: Rechtsanwältin Dr. Annette Wittmütz
BGH: Kein Ausschluss des Versorgungsausgleichs trotz kurzen Zusammenlebens
Der Versorgungsausgleich – die Aufteilung der Anwartschaften für die Altersversorgung – ist im Rahmen einer Ehescheidung auch nach außerordentlich kurzem Zusammenleben der Eheleute durchzuführen, wenn der ausgleichsberechtigte Ehegatte in der Trennungszeit gemeinsame Kinder betreut hat. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem nun veröffentlichten Beschluss vom 28. September 2005.