Das Familienrecht regelt im Wesentlichen die Fragen, die sich im Zusammenhang mit einer Trennung und Scheidung oder der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft stellen. Ich berate Sie in allen familienrechtlichen Bereichen. Dabei geht es vorrangig darum, langfristige und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu erreichen, um eine erneute Auseinandersetzung zu vermeiden und es den Ehegatten zu ermöglichen, auch über Trennung und Scheidung hinaus sachlich miteinander umzugehen.

Trennung /Scheidung

Ich informiere Sie ausführlich über sämtliche rechtliche Folgen einer Trennung, vertrete Sie in der Trennungszeit und im Scheidungsverfahren oder bei der Aufhebung einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft.

Unterhalt

Im Zusammenhang mit einer Trennung ist der Kindesunterhalt zu regeln, möglicherweise auch der Unterhalt für einen der Ehegatten. Ich berechne den Unterhalt für Sie, kläre die nächsten Schritte und zeige langfristige Regelungsmöglichkeiten und Perspektiven auf.

Immer häufiger sind Kinder ihren Eltern gegenüber zu Unterhaltszahlungen verpflichtet, wenn diese pflegebedürftig werden oder sich nicht mehr ohne fremde Hilfe finanzieren können; auch hier berate und vertrete ich Sie.

Sorge- und Umgangsrecht

Das Sorge- und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder ist ein äußerst sensibler Rechtsbereich. Ich versuche, mit Ihnen und allen Beteiligten langfristige und stabile Lösungen zu finden und vertrete Sie vor Gericht. Sofern erforderlich, beziehe ich Jugendämter und Familienberatungsstellen mit ein.

Vermögensaufteilung, Zugewinn, Hausrat

Anlässlich einer Trennung oder Scheidung ist das erworbene Vermögen und der Hausrat zu verteilen; häufig stellt sich auch die Frage nach dem Verbleib gemeinsamen Vermögens, etwa der Immobilien im Miteigentum oder des gemeinsamen Kapitalvermögens und gemeinsamer Schulden. Auch Regelungen über die Zukunft des Familienwohnheims sind zu finden.

Versorgungsausgleich

Im Rahmen des Ehescheidungsverfahrens sind die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften auszugleichen. Ich gehe mit Ihnen die entsprechenden Formulare durch und überprüfe die Berechnung des Gerichts. Ich bespreche alternative Regelungsmöglichkeiten mit Ihnen, da der gesetzliche Weg nicht immer der ökonomisch sinnvollste ist. Nach rechtskräftiger Scheidung prüfe ich zu gegebener Zeit, ob eine Abänderung des Versorgungsausgleichs zu Ihren Gunsten in Frage kommt.

Abstammung, Verwandtschaft, Namen

Auch in den anderen Bereichen, in denen das Familienrecht eine Rolle spielt, etwa im Zusammenhang mit der Abstammung, der Verwandtschaft oder des Namens,berate und vertrete ich Sie.

Ehevertrag, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung

Zu Beginn oder während Ihrer Ehe erarbeite ich mit Ihnen einen Ehevertrag und berate Sie über wirtschaftlich sinnvolle Gestaltungsmöglichkeiten, auch unter Berücksichtigung erbrechtlicher Fragestellungen. Häufig bietet es sich an, zu diesem Zeitpunkt die Vorstellungen zu klären, die ggf. mit Karrieregestaltung und Kinderbetreuung verbunden sind.

Im Rahmen einer Trennung oder Scheidung arbeite ich mit Ihnen eine Vereinbarung über die rechtlichen Folgen aus. Auch für Partner einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft kann der Abschluss eines Vertrages sehr häufig unerwünschte Folgen bei der Trennung vermeiden.