Zum 01.01.2013 werden die Zahlbeträge der Düsseldorfer Tabelle, nach denen sich die Höhe des Kindesunterhalts richtet, zwar nicht geändert, da sich der steuerliche Kinderfreibetrag nicht erhöht; jedoch erhöht sich der Selbstbehalt, d.h. der Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen als Minimum verbleiben muss.
Hier eine Übersicht:
Unterhaltspflicht gegenüber |
Selbstbehalt bisher |
Selbstbehalt ab 2013 |
Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allgemeine Schulausbildung), Unterhaltspflichtiger erwerbstätig: |
950 € |
1.000 € |
Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allgemeine Schulausbildung), Unterhaltspflichtiger nicht erwerbstätig: |
770 € |
800 € |
anderen volljährigen Kinder: |
1.150 € |
1.200 € |
Ehegatte oder Mutter/Vater eines nichtehelichen Kindes: |
1.050 € |
1.100 € |
Eltern: |
1.500 € |
1.600 € |