Zum 01.01.2013 werden die Zahlbeträge der Düsseldorfer Tabelle, nach denen sich die Höhe des Kindesunterhalts richtet, zwar nicht geändert, da sich der steuerliche Kinderfreibetrag nicht erhöht; jedoch erhöht sich der Selbstbehalt, d.h. der Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen als Minimum verbleiben muss.

 

Hier eine Übersicht:

Unterhaltspflicht gegenüber

Selbstbehalt bisher

Selbstbehalt ab 2013

Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allgemeine Schulausbildung), Unterhaltspflichtiger erwerbstätig:

  950 €

1.000 €

Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allgemeine Schulausbildung), Unterhaltspflichtiger nicht erwerbstätig:

  770 €

  800 €

anderen volljährigen Kinder:

1.150 €

1.200 €

Ehegatte oder Mutter/Vater eines nichtehelichen Kindes:

1.050 €

1.100 €

Eltern:

1.500 €

1.600 €