Wichtig: Verjährung von erbrechtlichen Ansprüchen zum 31.12.2012

Viele erbrechtliche Ansprüche, insbesondere aus einem Vermächtnis, werden zum Ende diesen Jahres verjähren.

Grund ist eine Änderung des Erb- und Verjährungsrechts zum 01.01.2010, wonach die zuvor geltende Verjährungsfrist von 30 Jahren in Erbfällen auf die Regelfrist von drei Jahren verringert wurde. Dies betrifft auch Altfälle, also Erbfälle vor dem 01.01.2010, sofern die Ansprüche nach neuem Recht früher verjähren. Bei Altfällen beginnt die Verjährungsfrist jedoch frühestens zum 01.01.2010, so dass die dreijährige Frist nun zum 31.12.2012 abläuft.

In diesen Fällen sollte rechtzeitig anwaltlicher Rat eingeholt werden, um den Verjährungseintritt zu vermeiden.